Bei allen Zweiradausbildungen ist es uns nicht mehr gestattet, Euch Helme und Handschuhe zur Verfügung zu stellen! Bitte für diese Fahrstunden, den passenden Helm und Handschuhe, selbst mitzubringen. Weitere Infos: Hinweise rund um Corona
Hier findest du eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Wir bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:
AM (Moped):
- Mindestalter 15 Jahre (Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag)
- keine Aufstiegsmöglichkeit auf A1
- Sechs Theoriekurse, sechs Fahrstunden am Übungsplatz, Theorieprüfung sowie zwei Stunden im Verkehr.
A 1:
- Mindestalter 16 Jahre (Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre)
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max.125ccm Hubraum, max. 11 kW(15 PS)
- Umstieg von A 1 auf A 2 frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung.
A 2:
- Mindestalter 18 Jahre (Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre)
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW(48 PS)
- Umstieg von A 2 auf A frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A 2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung.
A:
- Mindestalter 24 Jahre (ohne Vorbesitz von A 2)
- Ausbildungsbeginn: 23 ½ Jahre, Mindestalter bei Vorbesitz von A 2: 20 Jahre
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kfz
A 39+:
- ab 39 Jahren!
- alle MR; Trikes ab 15kW
- min. 16 Fahrstunden
B:
- Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz) mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen (PKW).
B (L17):
- Mindestalter 17 Jahre (Ausbildungsbeginn: 15 ½ Jahre). Es müssen mit einer oder zwei Begleitpersonen 3.000 Kilometer Ausbildungsfahrten zusätzlich zur Fahrschulausbildung durchgeführt werden.
C:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen höchst zulässiger Gesamtmasse (LKW).
E:
- Schwere Anhänger (mehr als 750 Kilogramm höchst zulässiger Gesamtmasse).
Code 111:
- Krafträder mit max. 125ccm Hubraum max. 11 kW(15 PS) und nur in Österreich gültig. Voraussetzung ist der zumindest fünfjährige Besitz eines Führerscheins der Klasse B, sowie sechs zu absolvierende Fahrstunden. Keine Prüfung.
Code 96:
- Klasse B vorhanden, berechtigt im gesamten EWR schwere Anhänger bis zu einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4.250kg zu ziehen. Theoretische und praktische Ausbildung von sieben Unterrichtseinheiten. Keine Prüfung.