Liebe Kunden !
Leider müssen wir, aufgrund der derzeitigen Situation, weiterhin unsere Fahrschule geschlossen halten.
Unsere Kunden stehen für uns dennoch an 1. Stelle.
Deshalb sind wir ab sofort zumindest für Euch telefonisch mit unserem Kundenservice erreichbar:
MO – Fr 10-12 Uhr
Tel: 01 / 271 40 11 – 0
Wir beantworten gern Eure Fragen und unterstützen Euch!
Ebenso halten wir unsere Homepage weiterhin für Euch aktuell.
Fahrstunden und Fahrsicherheitstraining:
Alle vereinbarten Fahrstunden und Trainings mussten bis auf weiteres storniert werden. Natürlich entfallen hier keinerlei Kosten!
Wir bitten um Verständnis, dass derzeit keine neuen Terminvereinbarungen möglich sind, da wir selbst nicht abschätzen können, wie lange die derzeitigen Verordnungen aufrechterhalten werden.
Fristen:
Alle aktuellen Fristen im Rahmen der Fahrschul- und Mehrphasenausbildung werden mit Wirkung vom 13.03.2020 eingefroren.
Details dazu findest Du im Toleranzerlass des BMK vom 20.03.2020. Wir geben Dir natürlich auch gern während des oben genannten Zeitraums, persönlich Auskunft.
Toleranzerlass des BMK
Die diversen Fristen im Rahmen der Fahrschulausbildung, der Fahrprüfung und der Mehrphasenausbildung werden mit Wirkung vom 13. März 2020 „eingefroren“ und bis zur Rückkehr zu einem geregelten Alltag ausgesetzt.
Die außergewöhnliche Situation rund um das Corona-Virus macht es erforderlich, auch im Führerscheinwesen außergewöhnliche Maßnahmen zu treffen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die schwierige Lage und die damit verbundenen Einschränkungen in allen öffentlichen Bereichen den Führerscheinbesitzern und denen, die es noch werden wollen, nicht zum Nachteil gereichen dürfen.
Eine Überschreitung der 18-monatigen Gültigkeitsdauer von Ausbildungsteilen, der theoretischen Fahrprüfung und abgeschlossenen Fahrschulausbildungen ist zu akzeptieren. Innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Fahrschul-bzw. Behördentätigkeit sind die noch offenen Schritte zu absolvieren.
Sind im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase einzelne Schritte offen und können diese infolge der herrschenden Umstände nicht absolviert werden, so ist von den behördlichen Maßnahmen (bescheidmäßige Anordnung und Probezeitverlängerung sowie von der Entziehung der Lenkberechtigung) abzusehen. Eine (nachträgliche) Absolvierung hat innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeit durch die ausbildenden Stellen zu erfolgen.
Sofern die 18-monatige Gültigkeitsdauer von Übungs- und Ausbildungsfahrtenbewilligungen nach dem 13.3.2020 enden, kann von der restlichen Gültigkeitsdauer (13.3.2020 bis Ende der Gültigkeit) nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens noch Gebrauch gemacht werden.

Toleranzerlass
CT Online:
Wir möchten Euch darüber informieren, dass bei allen CTOnline Zugängen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, die Gesamtlaufzeit von 18 auf 24 Monate erhöht wird. Neue Zugänge, die wir bis zum Wiederanlauf des normalen Fahrschulbetriebes ausstellen, werden ebenfalls mit einer Laufzeit von 24 Monaten erstellt.
Bitte meldet Euch bei uns telefonisch Mo-Fr 10-12 Uhr oder schickt ein Mail an uns – wir kümmern uns um Euer Anliegen!
Wir freuen uns darauf möglichst bald wieder persönlich für Euch in unserer Fahrschule da sein zu können und wünschen Euch bis dahin alles Gute und bleibt gesund!
Kurse und Prüfungen:
Bis auf weiteres dürfen auch keine TH-Kurse und Prüfungen aufgrund der derzeitigen Verordnungen stattfinden!
Wir werden die aktuellen TH-Kurse online stellen, sobald wir in Kenntnis gesetzt werden, wann wir wieder unsere Fahrschule öffnen dürfen.
Deshalb bitten wir auch hier um Verständnis, dass wir derzeit keine Termine bekannt geben bzw. vereinbaren können.
Eure Fahrschule Werbach